Chance oder Rückschritt in Zeiten von New-Work?

Letztes Update 22.12.2022

Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 13.9. besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Grundlage hierfür ist die Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Nun hat das BAG seine schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht.

Dieses beinhaltet, dass ab sofort alle Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Lediglich ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann, ist dabei nicht ausreichend. Erfasst werden müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Überstunden.

In welcher Form Unternehmen dies umsetzen, steht ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch frei.

Wir zeigen in diesem Beitrag auf, mit welchen Chancen eine Arbeitszeiterfassung verbunden ist und wie diese effizient und New-Work-freundlich etabliert werden kann.

Die (Wettbewerbs-)Vorteile durch Zeiterfassung

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bedeutet eine Umstellung für viele Unternehmen. In vielen Branchen ist eine geregelte Zeiterfassung noch nicht etabliert und auch Unternehmen, die nach Aufwand abrechnen, führen neben einer Aufwandserfassung nicht immer eine Arbeitszeiterfassung, um Überstunden zu dokumentieren.

Gerade in der Agenturbranche sind diese aber meist an der Tagesordnung – ein Grund, warum sich viele junge Talente für andere Branchen entscheiden. Die Etablierung einer Überstunden-Regulierung kann Agenturen für künftige Bewerber:innen damit attraktiver machen.
In unseren Beiträgen zum Thema Zeiterfassung (https://www.troi.de/article/zeiterfassung-welche-vorteile-sie-fuer-mitarbeiter-bringt/ und https://www.troi.de/article/zeiterfassung-warum-sie-fuer-das-projektgeschaeft-so-wichtig-ist/) haben wir bereits einige Impulse dazu gegeben, warum eine Zeiterfassung wichtig ist und welche Vorteile diese für Mitarbeiter bringt.

Ausschlaggebend ist dabei aber vor allem die intuitive Integration in den Arbeitsalltag. Um die Akzeptanz des Zeiterfassungssystems zu etablieren, ist es notwendig, dass dieses genau auf die jeweiligen Bedürfnisse der Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen abgestimmt ist, damit eine Nutzung so einfach wie möglich wird.

New-Work-friendly: Arbeitszeiterfassung individuell auf Nutzer:innen anpassen

In Zeiten von New-Work stellen sich viele die Frage, wie dies mit einer Arbeitszeiterfassung in Einklang zu bringen ist. Zurück zur Stechuhr und einem geregelten Arbeitstakt? Das geht auch anders.

WP Timetracking

Lesen Sie in unserem Troi Insights Whitepaper, wie Zeiterfassung in Zeiten von New Work umgesetzt werden kann und welche Vorteile hierdurch entstehen.

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Mit Troi erhalten Unternehmen ein intuitives und flexibles System zur Arbeitszeiterfassung – verbunden mit einer mobilen App, die in Usability und Design gezielt auf das Projekt-Business ausgerichtet ist. Funktionen wie intelligente Time Tracker und Check-ins machen die Zeiterfassung im Arbeitsalltag einfach und unkompliziert. Egal ob am Desktop oder über das Smartphone, im (Home)Office oder von unterwegs.

Volle Flexibilität durch mobile Zeiterfassung mit Check-in/out Funktion:

Die Troi Live App bietet Nutzer:innen eine mobile Zeiterfassung, die jederzeit griffbereit ist. Mit einem Klick kann der Check-in zu Arbeitsbeginn und der Check-out zur Erfassung von Pausen und zum Feierabend erfolgen. In der Tages- und Wochenansicht kann genau nachverfolgt werden, wie viele Stunden bereits erfasst wurden.

App

Die eigene Arbeitszeit immer im Blick mit dem Smart Desk Widget:

Über den Smart Desk werden alle gebuchten Stunden im Stundenerfassungs-Widget angezeigt. So haben Nutzer:innen immer einen transparenten Überblick über ihre Arbeitszeit. Außerdem kann hier ebenfalls die Check-in/out-Funktion – analog zur App – genutzt werden.

SmartDesk-Zeiterfassung.Widget

Reminder-Funktion für eine konsequente Erfassung:

Nicht selten, gerade nach der Einführung eines Zeiterfassungssystems wird das Eintragen von Arbeitszeiten vergessen. Hierfür gibt es in Troi die Möglichkeit Arbeitszeiten auch noch im Nachhinein zu erfassen. Dabei können Vorgesetzte die Zeitspanne, in der ein solcher Nachtrag erfolgen kann, individuell festlegen. So können Mitarbeiter:innen beispielsweise bis zu 7 Tage im Nachhinein Anpassungen vornehmen oder auch nur bis zu 24 Stunden, je nach Unternehmensvorgaben.

Upcoming Feature: Troi wird kurzfristig auch eine Reminder-Funktion per Email umsetzen, die Nutzer:innen informiert, wenn Zeiteinträge vergessen wurden. Mehr dazu in Kürze!

Unsere Schnittstellen – so nutzen Sie auch andere Systeme mit Troi:

Durch unsere PowerBI Schnittstelle erhalten Nutzer:innen die Möglichkeit, vielfältige Berichte zur Überprüfung der Arbeitszeiten zu nutzen. Dabei können individuelle Dashboards mit Übersichten erstellt werden, die durch Farbschemata auf einen Blick zeigen, wenn zu viele Arbeitsstunden erfasst wurden. Die Daten hierfür speisen sich aus der Troi Zeiterfassung und werden automatisch übertragen.

Über die API können aber auch andere Zeiterfassungs-Tools mit Troi verbunden werden, wenn Troi in erster Linie als Projektmanagement-Lösung im Einsatz ist.

Arbeitszeiterfassung schnell und umkompliziert etablieren mit Troi

Sie möchten wissen, wie Sie schnell und unkompliziert eine Zeiterfassung bei sich etablieren können? Wir helfen Ihnen gerne bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems, das Ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit bietet, ihre Arbeitsleistung verlässlich zu dokumentieren.

Troi erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben, die für die Erfassung und die Dokumentation von Arbeitszeiten notwendig sind. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Ihre Daten DSGVO-konform verarbeitet und gesichert werden.

Bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen eine flexible und intuitive Lösung, um dem Thema Zeiterfassung jetzt schnell zu begegnen. Das Troi System steht Ihnen innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung.


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Zum Hintergrund des Urteils

Grundlage des Urteils war die Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO). Diese hatte vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) geklagt. Dabei ging es darum, dass Mitarbeitern des dortigen Ablegers der Deutschen Bank die Erfassung aller täglich geleisteten Stunden ermöglicht werden müsse, um der Pflicht, Überstunden zu dokumentieren gänzlich nachkommen zu können.

Die Deutsche Bank SAE berief sich daraufhin auf das spanische Recht: Mit der „Rechtsprechung des Tribunal Supremo […] schreibe das spanische Gesetz nämlich, sofern nichts anderes vereinbart worden sei, nur die Führung einer Aufstellung der von den Arbeitnehmern geleisteten Überstunden sowie die Übermittlung der Zahl dieser Überstunden zum jeweiligen Monatsende an die Arbeitnehmer und ihre Vertreter vor.“

Doch um die genaue Anzahl der Überstunden übermitteln zu können, müssen auch die Regelarbeitszeiten erfasst werden, so die Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO).

Der Gerichtshof bekräftigte diese Annahme durch die Berufung auf das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf die Einschränkung der Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung von Ruhezeiten. Um die Rechte sicherzustellen benötigte es ein „System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann.“

Denn ohne ein solches System, ist „weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich“ abbildbar. Womit es praktisch unmöglich ist, die Rechte der Arbeitnehmer durchzusetzen.

Quelle: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf

Damit ergab sich folgendes Urteil: „Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.“

Quelle: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf