Arbeitszeiterfassung wird Pflicht – EU Gerichtsurteil

Der Europäische Gerichtshof hat heute, am 14.5., entschieden, dass alle Arbeitgeber künftig dazu verpflichtet sind, ein System einzurichten anhand dessen die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann. Doch was hat es mit der Arbeitszeiterfassung für alle auf sich?

Hintergrund des Urteils

Grundlage des Urteils ist die Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO). Diese hatte vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) geklagt. Dabei ging es darum, dass Mitarbeitern des dortigen Ablegers der Deutschen Bank die Erfassung aller täglich geleisteten Stunden ermöglicht werden müsse, um der Pflicht, Überstunden zu dokumentieren gänzlich nachkommen zu können.

Die Deutsche Bank SAE berief sich daraufhin auf das spanische Recht: Mit der „Rechtsprechung des Tribunal Supremo […] schreibe das spanische Gesetz nämlich, sofern nichts anderes vereinbart worden sei, nur die Führung einer Aufstellung der von den Arbeitnehmern geleisteten Überstunden sowie die Übermittlung der Zahl dieser Überstunden zum jeweiligen Monatsende an die Arbeitnehmer und ihre Vertreter vor.“

Doch um die genaue Anzahl der Überstunden übermitteln zu können, müssen auch die Regelarbeitszeiten erfasst werden, so die Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO).

Der Gerichtshof bekräftigte diese Annahme durch die Berufung auf das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf die Einschränkung der Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung von Ruhezeiten. Um die Rechte sicherzustellen benötigte es ein „System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann.“

Denn ohne ein solches System, ist „weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich“ abbildbar. Womit es praktisch unmöglich ist, die Rechte der Arbeitnehmer durchzusetzen.

Quelle: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf

Das Urteil

Damit ergab sich folgendes Urteil: „Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.“

Dieses Urteil könnte damit auch Auswirkungen auf andere Länder in der EU haben.

Quelle: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190061de.pdf

Seien Sie vorbereitet

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